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   BGH, 09.10.1975 - 4 StR 440/75   

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https://dejure.org/1975,5943
BGH, 09.10.1975 - 4 StR 440/75 (https://dejure.org/1975,5943)
BGH, Entscheidung vom 09.10.1975 - 4 StR 440/75 (https://dejure.org/1975,5943)
BGH, Entscheidung vom 09. Oktober 1975 - 4 StR 440/75 (https://dejure.org/1975,5943)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung eines Strafausspruchs im Revisionsverfahren wegen Nichtberücksichtigung einer Strafmilderungsmöglichkeit - Unzulässigkeit einer erhobenen Verfahrensrüge mangels entsprechender Begründung - Tötung eines Kindes durch Vernachlässigung und mangelhafte ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.04.1960 - 5 StR 77/60

    Jauchegrube - dolus generalis, Abweichung vom Kausalverlauf, dolus eventualis

    Auszug aus BGH, 09.10.1975 - 4 StR 440/75
    Ein Irrtum der Angeklagten am 9. März 1973 über den Todeszeitpunkt , - nach den auf der Grundlage eines Sachverständigengutachtens getroffenen Feststellungen ist es möglich, daß das Kind erst am 10. März gestorben ist - wäre unbeachtlich, weil es sich nur um eine unwesentliche Abweichung des tatsächlichen vom vorgestellten Kausalverlauf handelte (vgl. BGHSt 14, 193/194).
  • BGH, 25.06.1953 - 3 StR 699/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.10.1975 - 4 StR 440/75
    Der im wesentlichen allein von Schröder vertretenen, nicht näher begründeten gegenteiligen Auffassung (vgl. Schönke-Schröder StGB 17. Aufl. § 46 Rdn. 9 und in JuS 1962, 81 ff, unter Hinweis auf ein - bei Dallinger MDR 1953, 721, 722 auszugsweise veröffentlichtes - Urteil des nicht mehr bestehenden früheren 3. Strafsenats vom 25. Juni 1953 - 3 StR 699/52 -, in dem bei einer mit der vorliegenden allerdings nicht vergleichbaren Fallgestaltung für den nicht beendeten Versuch wohl eine abweichende Meinung anklingt), vermag der Senat nicht zu folgen.
  • RG, 04.12.1919 - III 402/19

    Zur Frage der strafbefreienden Wirkung des Rücktritts eines Mittäters vom Versuch

    Auszug aus BGH, 09.10.1975 - 4 StR 440/75
    Dieser setzt nämlich schon nach dem eindeutigen Wortlaut der Bestimmungen ("Der Versuch als solcher bleibt straflos, ..." bzw. "Wegen Versuchs wird nicht bestraft, ...") voraus, daß die Tat, zu deren Verwirklichung der Täter angesetzt hatte, nicht vollendet wird (vgl. RGSt 54, 177 ff. Stratenwerth, Strafrecht Allg. Teil I S. 200 Rdn. 757 und S. 201 Rdn. 764; Jescheck, Lehrb. des Strafrechts Allg. Teil 2. Aufl. S. 388/389; v. Scheurl, Rücktritt vom Versuch und Tatbeteiligung mehrerer 1972 S. 46).
  • BGH, 18.10.1955 - 5 StR 465/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.10.1975 - 4 StR 440/75
    Nach nahezu einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Rechtslehre hat der Täter, wenn das Stadium des Versuchs einer Straftat erreicht ist, das Risiko des Erfolgseintritts zu tragen, und zwar auch bei einem Irrtum über die Wirksamkeit des bisherigen Handelns im Falle des nicht beendeten Versuchs (BGH Urteil vom 18. Oktober 1955 - 5 StR 465/55 - S. 5/6; Baumann Strafrecht A.T. 7. Aufl. S. 525/526; Schmidhäuser Strafrecht A.T. S. 500/501; Jescheck a.a.O. S. 410; Arzt GA 1964, 1 ff, 6-9; vgl. auch v. Scheurl a.a.O. S. 45-50 und Muñoz-Conde GA 1973, 33 ff. m.w.Nachw.).
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